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Recht

KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung: Was Betriebe jetzt tun sollten

Seit Februar 2025 verlangt Art. 4 der KI-Verordnung, dass sich Betriebe um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten kümmern. Seit Ende Juli 2026 gilt eine abgeschwächte Fassung. Was das für kleine Betriebe bedeutet und wie Sie es in fünf Schritten umsetzen.

Kurz gesagt

  • Artikel 4 gilt für alle Betriebe, die KI-Systeme einsetzen, auch für kleine.
  • Seit dem 27. Juli 2026 müssen Betriebe Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Vorher sollten sie ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen.
  • Eine bestimmte Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Sie sollten aber belegen können, was Sie getan haben.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Was steht zur KI-Kompetenz in Art. 4?

Die europäische KI-Verordnung (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Artikel 4 zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Er richtet sich an Anbieter, die KI-Systeme entwickeln, und an Betreiber, die KI-Systeme in eigener Verantwortung nutzen. Betreiber ist also auch der Handwerksbetrieb, der ChatGPT für Angebote verwendet, oder die Praxis mit einem Chatbot auf der Website.

Mit dem sogenannten Digital-Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, wurde der Text geändert. Die Verordnung wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz der Menschen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Aus einer Erfolgspflicht ist damit eine Bemühenspflicht geworden.

Was bedeutet das für kleine Betriebe?

Die Änderung nimmt Druck heraus, hebt die Pflicht aber nicht auf. Wer KI im Betrieb nutzt, sollte weiterhin zeigen können, dass er seine Leute befähigt hat: mit einer Schulung, klaren Regeln und einer kurzen Dokumentation.

Das ist auch unabhängig vom KI-Gesetz sinnvoll. In einer Bitkom-Umfrage unter 604 Unternehmen gibt ein Viertel an, dass Beschäftigte generative KI nutzen, die nicht vom Unternehmen bereitgestellt wird. Ohne Regeln weiß niemand, welche Kunden- oder Firmendaten dort landen. Für personenbezogene Daten gilt ohnehin die DSGVO.

Fünf Schritte zur KI-Kompetenz im Betrieb

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team bereits, offiziell und inoffiziell, und wofür?
  2. Regeln festlegen: Welche Tools sind erlaubt? Welche Daten dürfen hinein und welche nie, zum Beispiel Kundendaten, Gesundheitsdaten oder Betriebsgeheimnisse?
  3. Schulen: Grundlagen, Grenzen der Technik, Datenschutz und Übungen mit Aufgaben aus Ihrem Alltag. Für viele Teams ist ein halber Tag ein guter Start.
  4. Dokumentieren: Wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult? Teilnahmeliste und Unterlagen sind dafür meist ausreichend.
  5. Auffrischen: Neue Tools, neue Mitarbeiter, neue Regeln. Planen Sie eine kurze Auffrischung, wenn sich etwas ändert.

Was gilt sonst noch seit August 2026?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50: Wer mit einem KI-System wie einem Chatbot schreibt oder spricht, muss erkennen können, dass es eine KI ist, sofern das nicht offensichtlich ist. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte gilt für Systeme, die vorher auf dem Markt waren, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Die Pflichten für Hochrisiko-KI wurden mit dem Digital-Omnibus verschoben, auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028. Für die typischen Werkzeuge kleiner Betriebe spielen sie in der Regel keine Rolle.

Fazit

Art. 4 verlangt keine Zertifikate und keine teuren Kurse. Er verlangt, dass Sie sich kümmern und das zeigen können. Eine dokumentierte Schulung, ein paar klare Regeln und eine Auffrischung bei Bedarf sind für die meisten kleinen Betriebe ein guter, nachvollziehbarer Weg.

Wenn Sie das nicht selbst organisieren möchten: Unsere KI-Schulung in Dortmund ist ein Halbtags-Workshop vor Ort, mit Teilnahmenachweis.

Quellen: KI-Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex · IHK Schleswig-Holstein: Digital-Omnibus zur KI · Bitkom Research 2025, Studienbericht Künstliche Intelligenz

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